Haende

Mit der Trauer kommen oft die Zukunftsängste

Zusätzlich zur Trauer um einen geliebten Menschen plagen die Hinterbliebenen nicht selten auch unmittelbare Geldsorgen und Zukunftsängste. Mit dem Tod ist bestenfalls noch eine Gehaltszahlung fällig – doch was passiert dann?


Ähnlich geht es nach einer unheilbaren Diagnose für Ihre Mitarbeiter*innen. Es wird der Moment kommen, da er oder sie nicht mehr zur Arbeit kommen kann. Sechs Wochen später endet auch hier die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Damit schrumpft das Haushaltseinkommen von jetzt auf gleich spürbar.

Die bisherigen Kosten jedoch laufen weiter, erhöhen sich ggf. kurzfristig sogar noch. Eine Bestattung kostet im Mittel um die 4.500 € . Krankenkosten können noch hinzukommen.

Die Gothaer Versicherung bietet als Partnerunternehmen von „Trauer im Unternehmen“ Lösungen für die potenziellen Geldsorgen an.

Das bedeutet, dass Unternehmer*innen als Ergänzung zum Arbeitsvertrag folgende Zusage machen könnten:



  • Das Gehalt läuft im Todesfall oder nach Ausscheiden wegen einer tödlichen Krankheit automatisch um drei Monate weiter.
  • Die Zahlung unterstützt die betroffenen Mitarbeiter*innen oder ihre Hinterbliebenen. In den Prozess dahinter zwischen dem Unternehmen und der Gothaer sind sie nicht involviert.
  • Das gilt vom ersten Tag des Arbeitsverhältnisses an.
  • Es ist eine spürbare Wertschätzung für Mitarbeiter*innen in höchster Not – ganz ohne Gesundheitsprüfung bei der Antragsstellung.
  • Und es stellt einen zusätzlichen Benefit bei der Suche nach Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen dar.

Wie das geht und für alle weiteren Fragen stehen die Expert*innen der Gothaer gerne zu Ihrer Verfügung.

(Hinweis: Das Beratungsangebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer*innen, Geschäftsführer*innen, Personalverantwortliche, Betriebsräte/Betriebsrätinnen und ähnliche Personen.)